erbringen wir in verschiedenen Formen.
- Die Erstberatung bietet die Möglichkeit, ein Rechtsproblem vorzuklären und eine Entscheidung über die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte zu ermöglichen. Es fällt eine gesetzliche Gebühr bis zu € 190 zzgl. einer evtl. Auslagenpauschale und der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine solche Erstberatung.
- Die Dauerberatung erfolgt im Rahmen von Einzelmandaten oder Beratungsverträgen. Hier bieten wir Abrechnungen auf Stundenbasis oder Monatspauschalen an.
- Prozessvertretungen übernehmen wir vor allen Zivilgerichten (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten sowie Bayerischen Obersten Landesgericht) und Arbeitsgerichten (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht) in Deutschland. Diese Verfahren werden wie außergerichtliche Streitfälle und Schiedsverfahren nach den gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte (BRAGO bzw. RVG) oder individuell abgerechnet.
- Mediation ist ein Verfahren, in dem unparteiische Dritte (Mediatoren/-innen) Konfliktparteien helfen, eine einvernehmliche, faire, außergerichtliche, von den Parteien selbst erarbeitete Lösung des Konfliktes zu finden. Bei diesem Verfahren werden die Interessen aller Parteien gleichermaßen berücksichtigt. Der Mediator (und auch der Co-Mediator, falls erforderlich bzw. gewünscht) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und bleibt neutral. Vereinbarungen, die in der Mediation getroffen werden, können notariell beurkundet werden und haben damit eine rechtsverbindliche Wirkung. Mediation erspart ein langwieriges Gerichtsverfahren und damit Zeit und Kosten. Die Parteien finden zu einer einvernehmlichen Lösung. Die Mediation empfiehlt sich insbesondere bei familiären Konflikten (Ehe- und Erbsachen), bei Konflikten im Arbeitsleben (Mobbing, Bossing) sowie bei Streit im sozialen Umfeld (Nachbarschaft/Schule).