
Diese äußerst wichtige Frage für alle Personen, die sich in der Wohlverhaltensphase, bzw. Restschuldbefreiung eines Insolvenzverfahrens oder Verbraucherinsolvenzverfahrens befinden ist durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geklärt.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit seinem aktuellen Urteil vom 12.01.2006 die Entscheidung vom 21.07.2005 bestätigt und nochmals präzisiert. Hierbei geht der BGH auch auf die Berechtigung des Treuhänders/Insolvenzverwalters zum Einzug der...
Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.03.2005, IX ZB 214/04, ist es jetzt möglich, die 6-jährige Wohlverhaltensphase extrem zu verkürzen.
Der Bundesgerichtshof lässt eine Restschuldbefreiung bereits vor Ablauf der Wohlverhaltensphase zu, wenn keine Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren vorliegen und die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind. Der Bundesgerichtshof ermöglicht mit dieser Entscheidung...